Ab sofort können Verwaltungsleistungen online über das Serviceportal des Freistaates Sachsen Amt24 beantragt werden. Zum Einstieg wird die Beantragung von Personenstandsurkunden sowie die Meldung der Gästetaxe für Unterkunftgeber angeboten.
Bürgern, Unternehmen und Vereinen steht damit ein einheitlicher, digitaler Zugang zur Verwaltung zur Verfügung – ohne Wartezeiten und zusätzliche Wege. Die Stadt Leipzig nimmt in enger Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatsregierung eine Vorreiterrolle im Freistaat ein und bietet als erste sächsische Stadt Angebote auf dem neuen Bürgerportal an.
„Mit dem Serviceportal macht die Leipziger Stadtverwaltung einen großen Schritt in Richtung Modernisierung und Digitalisierung“, erläutert Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning. „Zukünftig können viele städtische Dienstleistungen bequem von zuhause erledigt werden, und das absolut sicher und einfach. Davon profitieren nicht nur die Leipziger Bürgerinnen und Bürger. Auch viele Verwaltungsvorgänge können so beschleunigt und vereinfacht werden. Die Stadt Leipzig und der Freistaat Sachsen arbeiten gemeinsam mit ihren Partnern daran, die Funktionen rund um das Serviceportal zügig auszubauen, um weitere Services anbieten zu können.“
Mit Blick auf die Komponente Gästetaxe unterstreicht Finanzbürgermeister Torsten Bonew: „Bei der Umsetzung des Stadtratsauftrags zur Einführung einer Gästetaxe stand für uns immer im Vordergrund, die Abwicklung für die Unterkunftgeber so einfach wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund war der Prozess von Anfang an digital konzipiert. Für die Zukunft ist es unser Ziel, die Dienstleistungsangebote im Internet weiter auszubauen und die erheblichen Potenziale für mehr Bürger- und Unternehmerfreundlichkeit sowie Effizienz der Verwaltung zu bergen.“
Der Zugriff auf das Serviceportal ist über www.leipzig.de/standesamt bzw. www.leipzig.de/gaestetaxe möglich. Derzeit können Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- und Sterbeurkunden beim Standesamt ohne zusätzliche Registrierung online beantragt werden. Zudem können sich Übernachtungsbetriebe registrieren und monatlich die Übernachtungsanzahl für die Abgabe der Gästetaxe melden.
Das Serviceportal ist der erste Schritt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch über spezielle, in einem bundesweiten Verbund integrierte, Serviceportale online anzubieten.