Eine Frage, die sich aktuell viele Menschen in Deutschland stellen: Wie können wir steigenden Strompreisen effektiv entgegenwirken? Eine mögliche Option ist die Installation von Photovoltaikanlagen – was allerdings in erster Linie Eigenheimbesitzer können. Mieterinnen und Mieter bleiben hingegen häufig nur die altbewährten Methoden: flächendeckend LED-Leuchtmittel einsetzen, Lampen und Geräte nicht unnötig laufen lassen und bei elektronischen Geräte auf die Energieeffizienz zu achten. Das muss aber nicht alles sein.

Nachhaltigkeit durch Mieterstrom

Spricht die Immobilienwirtschaft über Energiewende, so fällt seit einiger Zeit immer häufiger der Begriff „Mieterstrom“. Die Idee dahinter: mit einer Photovoltaikanlage oder anderen regenerativen Erzeugungsanlage wird Strom produziert. Wird dieser schon innerhalb eines bestimmten Gebiets genutzt (innerhalb des lokalen Stromnetzes des Hauses/Blocks), wird das landesweite Stromnetz nicht genutzt, und es fallen Netzentgelte weg – deswegen kann der Strom vom Dach günstiger angeboten werden. Damit beschäftigt sich auch die Wohnen & Service Leipzig GmbH (kurz WSL) – mit Fokus auf den Möglichkeiten der Wohnungswirtschaft.

Mieterstrom kann zum Beispiel im Lieferkettenmodell angeboten werden. Hierbei investieren die Gebäudeeigentümer in PV-Anlagen und überlassen den erzeugten Strom einem Stromhändler, um in den Objekten Mieterstrom anzubieten. Dieser Mieterstromanbieter übernimmt die Vermarktung und Abrechnung. Warum könnten Mieter*innen diesen Strom bevorzugen? Neben der nachhaltigen Erzeugung von Energie liegt der Anreiz dabei auf den niedrigen Erzeugungskosten, Unabhängigkeit von Preisschwankungen auf dem globalen Energiemarkt, und dem Wegfall der Umlagen wie beispielsweise Netzentgelte. Das Mieterstromprodukt ist somit eine kostengünstige und kostenstabile, mieterfreundliche Alternative zu herkömmlichen Stromprodukten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen als Stolpersteine

Obwohl das Konzept des Mieterstroms in der Theorie einfach klingt, gibt es in der Umsetzung, vor allem in Bestandsgebäuden, einige Hürden.  Neben dem, dass eine PV-Anlage auf einem geeigneten Objekt installiert werden muss (das muss auf’s Dach passen), müssen – nicht zuletzt wegen aktuell geltender Gesetze –  Themen wie der elektrische Hausanschluss, Netzdurchleitung, Messkonzept, räumlicher Zusammenhang und Kundenanlagen für Mieterstromprojekte bedacht werden. Oft ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden – wird es teuer, lohnt sich leider manches Projekt nicht mehr.

Um Mieterstromprojekte flächendeckend umzusetzen und die Energiewende voranzutreiben, braucht es daher künftig simple Lösungen von Seiten der Gesetzgebung. Die entscheidenden Regulierungen für Mieterstrom befinden sich im Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), das zum 1. November 2020 in Kraft getreten ist.  Es wird gerade überarbeitet – das lässt auf Verbesserungen hoffen.

Aktiver Klimaschutz dank Mieterstrom

Eine erste Erfolgsstory in Sachen Mieterstrom legt die WSL vor. Im Zuge der Klimasofortmaßnahmen der Stadt Leipzig installierte die WSL im Jahr 2022 neue PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von mindestens 1.000 kWp auf Mehrfamilienhäusern der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB). Die Anlagen sind als „Mieterstrom ready“ konzipiert und werden in Summe etwa 1.000 GWh pro Jahr an nachhaltiger Energie erzeugen. Gegenüber herkömmlicher Stromerzeugung spart der so gewonnene Strom jährlich etwa 400 Tonnen CO2 ein (Quelle: Vergleich Strommix Deutschland 2019).

Autor: Alexander Peitz (WSL)